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Unfallversicherung

Der Versicherungsfall

  1. Der Versicherer bietet Versicherungsschutz bei Unfällen, die dem Versicherten während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen. Leistungsarten, die versichert werden können, ergeben sich aus § 7; aus Antrag und Versicherungsschein ist ersichtlich, welche Leistungsarten jeweils vertraglich vereinbart sind.
  2. Der Versicherungsschutz umfaßt Unfälle in der ganzen Welt.
  3. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
  4. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
    (1) ein Gelenk verrenkt wird oder
    (2) Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt i. d. R. nur einen geringen Teil des Risikos ab.
=> Unterschiede Gesetzliche / Private Unfallversicherung

Eine Absicherung ist relativ preiswert möglich. Der Deckungsumfang sowie die Prämien der einzelnen Versicherer unterscheiden sich jedoch erheblich. 
Lassen Sie sich über uns ein individuelles Angebot der führenden Unfallversicherer machen.

Für Frauen sowie Männer ohne schwere körperliche Tätigkeiten ist eine Absicherung bei Vollinvalidität von 500 T€ bereits für weniger als 100 € pro Jahr möglich.

 

Anfrageformular zur Unfallversicherung

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